Organe und Ausschüsse
Grundlagen, Zusammensetzung und Aufgaben
Um seine Aufgaben erfüllen zu können, unterhält der OSV verschiedene satzungsmäßige Organe und Ausschüsse. Zu den Verbandsorganen zählen die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand (Präsidialausschuss). Die Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände, der Verbandsobmännerausschuss und der Kommunalausschuss bilden die satzungsmäßigen Ausschüsse des Verbandes.
Darüber hinaus gilt es, die Zusammenarbeit in den vier Staatsvertragsländern mit Hilfe der Landeskonferenzen und Landesbeiräte konstitutionell zu verankern. Die Abteilung Grundsatzfragen und Beteiligungsmanagement steht Ihnen bei Fragen zur Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Sitzungen dieser Gremien zur Seite.
Sollten Sie den OSV in den Organen und Ausschüssen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV e.V.) vertreten oder sich für die Struktur und Arbeitsweise des DSGV e.V. interessieren, finden Sie bei uns ebenfalls einen Ansprechpartner.
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Zusammenarbeit in den Ländern
Landeskonferenzen (§ 6 der Satzung des OSV)
In jedem der vier Staatsvertragsländer wird eine Landeskonferenz gebildet.
Mitglieder:
- Hauptverwaltungsbeamte der kommunalen Mitglieder
- Vorstandsmitglieder der Sparkassen
- Vorstandsmitglieder der Sachsen-Finanzgruppe
Aufgaben: u. a. Wahl des Landesbeirates für das jeweilige Land
Tagungen: mindestens einmal pro JahrLandesbeiräte (§ 6 der Satzung des OSV)
wählbar sind:
- fünf Mitglieder, darunter bis zu zwei Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände oder Vertreter nach § 8 Abs. 1 Buchst. b der Satzung des OSV (Hauptverwaltungsbeamte der kommunalen Mitglieder) und
- fünf Mitglieder, darunter die Obmänner, auf Vorschlag der Vertreter nach § 8 Abs. 1 Buchst. a der Satzung des OSV (Vorstandsvorsitzende der Sparkassen)
mit beratender Stimme können tätig sein:
- je ein Vertreter der Landesministerien der Finanzen, der Wirtschaft, des Innern
- ein Vertreter der Industrie- und Handelskammern
- ein Vertreter der Handwerkskammern
Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des OSV (Geschäftsführender Präsident) nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Aufgaben: Beratung des Verbandes zu allen landesspezifischen Besonderheiten des Sparkassenwesens; Unterstützung bei der Erfüllung der Verbandsaufgaben auf Landesebene.
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Organe des Ostdeutschen Sparkassenverbandes
Verbandsversammlung (§§ 8 bis 10 der Satzung des OSV)
Mitglieder:
- Vorstandsvorsitzende der Sparkassen
- Hauptverwaltungsbeamte der kommunalen Mitglieder
- Hauptverwaltungsbeamter der Sachsen-Finanzgruppe (Vorstandsvorsitzender)
- Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des OSV
Aufgaben: siehe § 9 der Satzung des OSV
Tagungen: mindestens einmal pro JahrVerbandsvorstand (§§ 11 bis 13 der Satzung des OSV)
Mitglieder: § 11 Abs. 1 der Satzung des OSV
Mitglieder VorstandAufgaben: Der Verbandsvorstand legt die Tagesordnung für die Sitzungen der Verbandsversammlung fest und bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor. Die Sachverhalte, die der Beschlussfassung des Verbandsvorstandes unterliegen, sind, soweit nicht an anderer Stelle geregelt, in der Satzung des OSV § 11 Abs. 2 aufgeführt.
Tagungen: mindestens zweimal im Jahr
Präsidialausschuss (§ 14 der Satzung des OSV)
Mitglieder werden aus der Mitte des Verbandsvorstandes bestellt. Vgl. § 14 Abs. 1 der Satzung des OSV
Mitglieder PräsidialausschussAufgaben: Der Präsidialausschuss unterstützt das Geschäftsführende Vorstandsmitglied in allen Fragen von verbandspolitischer Bedeutung und bereitet die Vorstandssitzungen vor.
Tagungen: mindestens zweimal im Jahr
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Ausschüsse des Verbandes
Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände (§ 17 der Satzung des OSV)
Die Vorstände der Sparkassen in jedem Land bilden zwei Arbeitsgemeinschaften. Im Freistaat Sachsen bilden die Vorstände der Sparkassen drei Arbeitsgemeinschaften.
Jede Arbeitsgemeinschaft wählt aus ihrer Mitte je einen Vorstandsvorsitzenden zum Obmann und zum stellvertretenden Obmann.Verbandsobmännerausschuss (§ 18 der Satzung des OSV)
Mitglieder: Obmänner und stellvertretende Obmänner der Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände
Aufgaben:
- Erfahrungsaustausch pflegen
- Verbandsvorstand in wichtigen Angelegenheiten beraten
- enge Beziehungen zwischen dem Verband und den Vorständen der Sparkassen unterhalten
Kommunalausschuss (§ 18a der Satzung des OSV)
Mitglieder: je ein Vertreter der in den vier Staatsvertragsländern des OSV bestehenden kommunalen Spitzenverbände.
Aufgaben:
- Erfahrungsaustausch pflegen
- Verbandsvorstand in wichtigen Angelegenheiten beraten
- enge Beziehungen zwischen dem Verband und den Kommunen unterhalten


