Mandanten
Umfassende Beratung für die Sparkassen
Die Mandantenstruktur der Rechtsabteilung (OSV, Sparkassen und deren Einrichtungen sowie Verbundpartner) gewährleistet eine hohe Spezialisierung in dem Bereich des gesamten Bankrechts und angrenzenden Wirtschaftsrechts.
Die Beratung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsberatungsgesetzes. Neben der mündlichen und schriftlichen Beratung betreuen wir unter anderem sämtliche Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Projekten und Produkten des OSV, der Sparkassen und der gesamten Sparkassenorganisation stehen. Die Beratung erfolgt auf allen für die Sparkassen wichtigen und in ihrem typischen Geschäftsbetrieb erforderlichen Rechtsgebieten. Die Beratung und Vertretung deckt das gesamte außergerichtliche Spektrum ab. Bei Gerichtsterminen vertreten wir unsere Mandanten, soweit dies nach dem Berufsrecht zulässig ist. Soweit externe Anwälte eingeschaltet werden, unterstützen wir diese mit unserem Fachwissen und Know-how.


